Abteilung Entwicklungsbetrieb

Der Leiter des Entwicklungsbetriebes übernimmt nach Part 21 die organisatorische und luftrechtliche Verantwortung für die beiden Standorte des Entwicklungsbetriebes.

Die Leitungsaufgabe umfasst den Kern-EB mit FX-Mitarbeitenden (disziplinarische Unterstellung), Mitarbeitende des Rand-EB, die den Instituten zugeordnet sind, sowie einige externe Sachverständige, welche das Fähigkeiten-Portfolio des Entwicklungsbetriebes ergänzen.

Das DLR betreibt als einzige europäische Großforschungseinrichtung eine Flotte von Luftfahrzeugen, die in der Luftfahrtforschung oder als "fliegende Labore" eingesetzt werden. Die vielfältigen wissenschaftlichen Arbeiten machen in der Regel Umbauten an den Luftfahrzeugen notwendig.

Damit diese Umbauten mit der notwendigen Flexibilität durchgeführt werden können, ist das DLR ein vom Luftfahrt-Bundesamt und der EASA anerkannter Entwick­lungs­betrieb. Diese Anerkennung berechtigt das DLR, Modifikationen für die eigenen Luftfahrzeuge zu entwickeln und die zum Nachweis der Aufrechterhaltung der Luft­tüchtigkeit gesetzlich vorgeschriebenen Musterprüfungen selbst durchzuführen und zu be­scheinigen. Dies gilt für die im Anerkennungsumfang des Entwicklungsbetriebes aufgelisteten Luftfahrzeuge; dazu zählen kleine (CS 23) und große (CS 25) Flugzeuge, sowie kleine (CS 27) und große (CS 29) Hubschrauber.

Auf diese Weise ist es Nutzern aus DLR Forschungsinstituten, externen Forschungseinrichtungen sowie In­dustrie und Behörden möglich, eine Vielzahl wissenschaftlicher Experi­mente aus den unterschiedlichsten Disziplinen durchzuführen. Für flugwissenschaftliche Untersuchungen stehen neben einem Airbus A320 und einer Falcon 2000 insbesondere der "Fliegende Hubschrauber Simulator" FHS zur Verfügung. Dieser Hubschrauber ist eine modifizierte EC 135 mit "Fly by Light"-Steuerung.

Der zweite Schwerpunkt neben der luftfahrt­technischen Forschung ist die Nutzung der Flugzeuge als fliegende Labore. Hier reicht das Einsatzspektrum von der Atmosphärenforschung über die Erdbeobachtung bis hin zur Verkehrsforschung. Hierfür stehen u. a. eine Cessna Caravan und zwei DO 228 Turboprops, ein Jet vom Typ Falcon F20 und eine Gulfstream G 550 zur Verfügung.

Die Koordinierung und Überprüfung des gesamten Zulassungsprozesses übernimmt die Musterprüfleitstelle, die mit der Erteilung der Zulassung auch hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die Qualität der Entwicklungs- und Zulassungstätigkeiten wird durch ein vom Luftfahrt-Bundesamt überwachtes Entwicklungssicherungssystem gewährleistet.

Alle Mitarbeiter des Entwicklungsbetriebes müssen nach einem im Entwicklungsbetriebshandbuch festgelegten Prozess eine Einarbeitungsphase absolvieren, in der sie mit den Prozessen des EB und mit den luftrechtlichen Forderungen vertraut gemacht werden. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Einarbeitung dürfen sie Dokumente des EB wie z. B. Nachweise und Bauunterlagen verantwortlich freigeben.

Neben dem Kern-EB arbeiten qualifizierte Entwicklungs- und Musterprüfingenieur*innen (EI / MPI) der unterschiedlichsten Fachrichtungen aus den verschiedenen Instituten und Einrichtungen des DLR sowie externe Fachkräfte für den Entwicklungsbetrieb. Damit können nahezu alle für die Zulassung von Änderungen an Luftfahrzeugen erforderlichen Fachgebiete abgedeckt werden:

  • Flugleistung (einschließlich Flugerprobung, Flugeigenschaften, Flughandbücher)
  • Struktur
  • Aerodynamik, Aeroelastik
  • Elektrische Systeme (einschließlich EMV und Schutz gegen HIRF)
  • Blitzschutz
  • Vereisungsbedingungen
  • Avionik
  • Kabinenausrüstung
  • Missionssysteme (einschließlich Laser und gefährliche Stoffe)

Der Kern-EB wurde in den letzten Jahren personell weiter ausgebaut, um ausreichend Kapazitäten für die zunehmend angefragten Projekte vorhalten zu können.

Der Airbus A320 ATRA wird als einziges Flugzeug der Flotte im von der EASA anerkannten EB betrieben. Diese Sonderstellung wurde gewählt, um eng mit der Fa. Airbus kooperieren zu können. Dies ermöglicht es, sowohl gemeinsame Projekte durchzuführen als auch unter der Verantwortung des DLR EB Projekte im Auftrag von Airbus zu fliegen. Beide EBs können dabei Nachweise und Bauunterlagen ohne weitere Prüfung gegenseitig anerkennen, wodurch kostensteigernder Zusatzaufwand vermieden wird. Der DLR-EB hat von der EASA die Privilegien verliehen bekommen, Flight Conditions und Permit to Fly selber auszustellen für nichtsignifikante Än-derungen, wenn alle Bereiche der Änderung von den „Terms of Approval“ der EASA abgedeckt sind.

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Kontakt

Dr. Burkard Wigger

Einrichtungsleitung
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Flugexperimente
Lilienthalplatz 7, 38108 Braunschweig