Prof. Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla
Vorstand und Gremien
Das DLR ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert. Die satzungsgemäßen Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Senat, der Aufsichtsrat, der Ausschuss für Raumfahrt, der Vorstand und der Wissenschaftlich-Technische Rat.
Vorstand
Der Vorstand des DLR besteht aus hauptamtlichen Mitgliedern, deren Zahl und Sitz vom Senat festgelegt wird. Die Mitglieder des Vorstandes werden höchstens auf fünf Jahre berufen. Wiederberufung ist zulässig.
Vorstandsmitglieder
Im Auftrag des Vorstands verantworten Bereichsvorstände die aus der Gesamtstrategie abgeleiteten Fachstrategien. Sie legen die mittel- bis langfristige Ausrichtung der Kompetenzen der Institute beziehungsweise Einrichtungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich fest und stellen die Umsetzung sicher.
Bereichsvorstände
Mitgliederversammlung
Mitglieder der Gesellschaft sind gemäß DLR-Satzung fördernde Mitglieder, wissenschaftliche Mitglieder, Mitglieder von Amts wegen und Ehrenmitglieder.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung, insbesondere überwacht er die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit des Vorstandes. Er besteht aus insgesamt elf Mitgliedern aus dem staatlichen Bereich sowie den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie. Vorsitzende(r) des Aufsichtsrats ist ein Staatssekretär bzw. eine Staatssekretärin des für das DLR zuständigen Bundesministeriums.
Senat
Dem Senat als Aufsichtsgremium des DLR gehören höchstens 33 Mitglieder aus den Bereichen Staat, Wissenschaft sowie Wirtschaft und Industrie an. Vorsitzende(r) des Senats ist ein Staatssekretär bzw. eine Staatssekretärin des für das DLR zuständigen Bundesministeriums.
Ausschuss für Raumfahrt
Der Ausschuss für Raumfahrt ist gegenüber den übrigen Organen des DLR unabhängig und an keine Weisungen anderer Organe gebunden. Dem Ausschuss gehören je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der mit Raumfahrtangelegenheiten befassten Bundesministerien sowie des Bundeskanzleramts an.
Wissenschaftlich-Technischer Rat
Dem Wissenschaftlich-Technischen Rat (WTR) gehören Instituts- bzw. Einrichtungsleiter und wissenschaftliche Mitarbeitende aus den Forschungsbereichen und den wissenschaftlich-technischen Betriebseinrichtungen an. Der WTR berät den Vorstand und den Senat in allen wissenschaftlich-technischen Angelegenheiten.