Vorstand

Unser Vorstand besteht aus hauptamtlichen Mitgliedern, deren Zahl und Sitz vom Senat festgelegt wird. Die Mitglieder des Vorstandes werden höchstens auf fünf Jahre berufen. Wiederberufung ist zulässig.

Im Auftrag des Vorstands verantworten Bereichsvorstände die aus der Gesamtstrategie abgeleiteten Fachstrategien. Sie legen die mittel- bis langfristige Ausrichtung der Kompetenzen der Institute beziehungsweise Einrichtungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich fest und stellen die Umsetzung sicher.

Details zu unseren Gremien