Organisation
Eingetragener Verein
Unsere Rechtsform ist die eines eingetragenen Vereins (e.V.). Als solcher sind wir eine juristische selbständige Person mit einer Satzung und satzungsgemäßen Organen (Gremien).
Senat
Unser höchstes Gremiumist unsere Mitgliederversammlung. Diese hat wesentliche Aufgaben an unseren Senat übertragen, welcher als Aufsichtsgremium zweimal jährlich tagt. Der Senat besteht aus bis zu 33 Mitgliedern, die zu jeweils gleichen Teilen den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie und dem staatlichen Bereich angehören. Vorsitzender des Senats ist ein Staatssekretär des in der Bundesregierung für uns zuständigen Bundesministeriums. Neben seiner Aufsichtsfunktion berät und unterstützt der Senat bei wichtigen Fragen, wie beispielsweise der Ausrichtung unserer Strategie und der Weichenstellung für unsere Weiterentwicklung.
Vorstand
Vorsitzende unseres Vorstandes ist seit Oktober 2020 Prof. Dr.-Ing. Anke Kaysser-Pyzalla, stellvertretender Vorsitzender ist Klaus Hamacher. Zudem gehören Prof. Dr.-Ing. Karsten Lemmer, verantwortlich für das Vorstandsressort Innovation, Transfer und wissenschaftliche Infrastrukturen, sowie Dr.-Ing. Walther Pelzer, zuständig für die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR mit Sitz in Bonn, dem Vorstand an.
Mitgliederversammlung
Mitglieder unserer Gesellschaft sind gemäß Satzung fördernde Mitglieder, wissenschaftliche Mitglieder, Mitglieder von Amts wegen und Ehrenmitglieder.
Aufsichtsrat
Unser Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung, insbesondere die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit des Vorstandes. Er besteht aus insgesamt elf Mitgliedern aus dem staatlichen Bereich sowie den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie. Vorsitzende(r) des Aufsichtsrats ist ein Staatssekretär bzw. eine Staatssekretärin des für uns zuständigen Bundesministeriums.
Ausschuss für Raumfahrt
Der Ausschuss für Raumfahrt ist gegenüber unseren übrigen Organen unabhängig und an keine Weisungen anderer Organe gebunden. Dem Ausschuss gehören je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der mit Raumfahrtangelegenheiten befassten Bundesministerien sowie des Bundeskanzleramts an.
Wissenschaftlich-Technischer Rat
Dem Wissenschaftlich-Technischen Rat (WTR) gehören Instituts- bzw. Einrichtungsleiter und wissenschaftliche Mitarbeitende aus den Forschungsbereichen und den wissenschaftlich-technischen Betriebseinrichtungen an. Der WTR berät den Vorstand und den Senat in allen wissenschaftlich-technischen Angelegenheiten.