Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Als öffentliche Forschungseinrichtung hat sich das DLR dazu verpflichtet, die wissenschaftliche Praxis zu sichern und bei wissenschaftlichem Fehlverhalten entsprechende Verfahren einzuleiten. Diese Maßnahme beruht auf den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aus dem Jahr 1998.
Um den Regeln zu folgen setzt das DLR eine Vertrauensperson ein. Diese wird vom Vorstand zusammen mit dem Wissenschaftlich-Technischen Rat ernannt und ist für jeweils drei Jahre Ansprechpartner in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Für den Fall, dass die Unabhängigkeit der Vertrauensperson nicht gewährleistet ist, hat der Vorstand eine Ersatzperson benannt.
Am 1. Dezember 2021 wurde Prof. André Thess zur Vertrauensperson für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im DLR ernannt. Prof. Heinz-Wilhelm Hübers ist sein Stellvertreter. Im Falle eines Fehlverhaltens müssen sie sofort informiert werden. Ihre Aufgaben bestehen darin, den Sachverhalt möglichst umfassend und diskret aufzuklären.
Darüber hinaus gibt es einen Arbeitskreis der Ombudspersonen der Helmholtz-Zentren, der einen Sprecher und einen Stellvertreter wählt. Diese sind die Vertrauenspersonen auf Helmholtz-Ebene und zusätzlicher Ansprechpartner in den Fällen, in denen die Vertrauenspersonen aus dem DLR nicht ausreichen.