Bundesministerium der Verteidigung und Luftfahrtamt der Bundeswehr unterzeichnen Kooperationsabkommen mit dem DLR
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unterzeichneten am 19. September ein Kooperationsabkommen. In den Themenbereichen der Musterprüfung von Luftfahrzeugen und dem militärischen Flugbetrieb sind ein intensiver Fachaustausch und die Zusammenarbeit in gemeinsamen Projekten, wie beispielsweise bei der Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den kontrollierten und unkontrollierten Luftraum, vorgesehen. Den Beginn einer umfangreichen und engen Zusammenarbeit setzen die BMVg Staatssekretärin Frau Dr. Suder, der Amtschef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr Herr Generalmajor Dr. Rieks und der Programmkoordinator für Sicherheitsforschung des DLR Herr Dr. Göge mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages.
Miteinander zukünftige Herausforderungen meistern
Die Kooperation zwischen dem regulativ ausgerichteten LufABw und dem forschungsorientierten DLR soll die Verbindung von Praxis und Wissenschaft weiter stärken. "Die vor uns stehenden Aufgaben und Herausforderungen verlangen neue Lösungsansätze. Durch die projektbezogene Zusammenarbeit können beide Partner eine interdisziplinäre Expertise zur Lösung gemeinsamer Fragestellungen einbringen und somit voneinander profitieren", kommentiert Prof. Pascale Ehrenfreund, Vorstandsvorsitzende des DLR, die zukünftige Kooperation. Letztlich wird somit der Austausch zu militärischen, fachtechnischen und wissenschaftlichen Fragestellungen langfristig gefördert. "Bedeutende Innovationssprünge erleben wir häufig dann, wenn es gelingt, Wissen und Kompetenzen aus unterschiedlichsten Bereichen zu vernetzen. Genau darum geht es bei dieser Kooperation zwischen LufABw und dem DLR. Ich bin mir deshalb sicher, dass diese Zusammenarbeit inhaltliche Fortschritte und Erfolge erzielen wird." sagte Staatssekretärin Dr. Suder. Um den fachlichen Austausch nicht nur auf Projektebene zielgerichtet zu gewährleisten, umfasst das Abkommen auch die Möglichkeit zum Personalaustausch zwischen LufABw und DLR.
Unbemannte Luftfahrzeuge im Fokus
Insbesondere der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge stellt neue Herausforderungen an die Integration in den Luftraum, etwa im Bereich Kollisionsvermeidung und Flugverkehrsmanagement. Ziel ist die Weiterentwicklung des Flugbetriebs mit unbemannten Luftfahrzeugen auf regulativer, operativer und wissenschaftlicher Ebene. "Gerade im Hinblick auf den technischen Fortschritt ist die Zusammenarbeit mit dem DLR wichtig, damit das LufABw zukunftsorientiert seinen umfänglichen Auftrag erfüllen kann", so Generalmajor Dr. Rieks.
Hintergrund: Luftfahrtamt der Bundeswehr und DLR Sicherheitsforschung
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr ist die nationale militärische Luftfahrtbehörde, in welcher regulative, normative und qualitätssichernde Aufgaben für einen sicheren militärischen Flugbetrieb verantwortet werden. Als obere Bundesbehörde ist das LufABw u.a. mit der Regulierung des militärischen Flugbetriebes beauftragt und nimmt als solche Aufgaben in den Bereichen Grundsatzarbeit im internationalen Rahmen, Zulassung von militärischen Luftfahrzeugen, Flugbetrieb und Anerkennung / Lizenzierung von Personal und anderen Einrichtungen wahr. Das LufABw führt die fachlichen Kompetenzen in Fragen der militärischen Luftfahrt in Deutschland in einer Dienststelle zusammen.
In der Sicherheitsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt werden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit verteidigungs- und sicherheitsrelevantem Bezug in Abstimmung mit den Partnern in Staat, Wissenschaft, Industrie und internationalen Organisationen geplant und gesteuert. Der Querschnittsbereich Sicherheitsforschung verknüpft dabei die Kernkompetenzen aus den etablierten DLR-Programmen der Luftfahrt, Raumfahrt, Energie und des Verkehrs. Insgesamt mehr als zwanzig DLR-Institute und -Einrichtungen liefern im Rahmen ihrer sicherheitsrelevanten Arbeiten Beiträge zur Entwicklung, Erprobung und Bewertung von Technologien, Systemen und Konzepten sowie zur Analyse- und Bewertungsfähigkeit hinsichtlich sicherheitsrelevanter Anwendungen.