Antragsberatung
Das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe soll die EU-Kommission darin unterstützen, die für die Europäische Union definierten strategischen und politischen Ziele zu erreichen. Deshalb wird u. a. ein großes Augenmerk darauf gelegt, inwieweit das geplante Projekt diese Ziele adressiert.
Wichtige Informationsquellen, die hierfür, jedoch je nach Projektthema, zur Antragstellung in Betracht gezogen werden sollten, sind:
- die Einleitung das Arbeitsprogramms generell sowie die der entsprechenden Destination,
- der Strategische Plan und das Spezifische Programm zu Horizon Europe,
- die Verordnung zum Weltraumprogramm der EU.
Je nach Thema sind im „Funding & tender“-Portal der Europäischen Kommission zu einzelnen Ausschreibungsthemen weitere Dokumente genannt, deren Informationen für die Antragstellung wichtig sind.
Der Antrag
Bezüglich des Antragsverfahrens gibt es für Projektförderanträge präsize Vorgaben zu Inhalten, Form und Verfahren. Diese Vorgaben sollten genau beachtet werden. Hilfreich sind hierzu die Antragsformulare und die Vorlagen zur Evaluierung, welche im „Funding & tender“-Portal zum Herunterladen eingestellt sind. Weiterhin gibt es ein Kommentiertes Antragsformular, das von den Nationalen Kontaktstellen zu Horizon Europe - basierend auf ihren langjährigen Beratungstätigkeiten als Nationale Kontaktstellen - angefertigt wurde.
Beratung zur Antragstellung
Grundsätzlich sollte für alle Interessierte, die beabsichtigen, einen Antrag auf eine Ausschreibung in Horizon Europe zu stellen, gelten:
Kein Antrag ohne Beratung
Obwohl bereits mit dem Vorgängerprogramm Horizon 2020 einige Beteiligungsregeln vereinfacht wurden, bleibt die Antragstellung auch unter Horizon Europe eine Herausforderung.
Das Team der Nationalen Kontaktstelle Raumfahrt steht Ihnen gerne zur Verfügung
- bei Fragen zur Raumfahrt-Ausschreibung,
- für die Einordnung Ihrer Projektidee in eine Ausschreibung,
- bei der Antragstellung,
- zum Gegenlesen Ihres Projektantrags.
Die Aufgabenteilung in der Europäischen Kommission - Wer macht was?
Programmatik
Die Grundlage für die jährlichen Ausschreibungen sind die Arbeitsprogramme. Diese erstellt die EU-Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten, sowie den an Horizon Europe assoziierten Staaten. Das Gremium hierfür ist der Programmausschuss Raumfahrt (Programme Committee Space). Für Deutschland stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die offiziellen Delegierten. Die Raumfahrtagentur im DLR, vertreten durch die Abteilung Europa-Angelegenheiten, begleitet das BMWK mit seiner Raumfahrt- und EU-Expertise.
Projektträger
Zur Unterstützung bei ihren Aufgaben hat die Europäische Kommission verschiedene Projektträger eingerichtet. Die für Raumfahrtthemen zuständigen Projektträger sind die HaDEA (European Health and Digital Executive Agency) und die EUSPA (European Union Agency for the Sapce Programme). Erstere unterstützt bei Technologie-, Dienste- und wissenschaftlichen Ausschreibungen im EU-Raumfahrtsektor im Allgemeinen. Letztere ist für die Ausschreibungen zu Anwendungen bezogen auf Copernicus und Galileo bzw. EGNOS zuständig.
Bewertung der Anträge
Die Durchführung der Begutachtungsverfahren zu Raumfahrtausschreibungen obligen den oben genannten Projektträgern. Die als sehr fair angesehenen Verfahren zur Bewertung der eingereichten Anträge basieren in allen Fällen auf externer, unabhängiger Expertise. Da diese regelmäßig gewechselt werden muss, werden ständig neue Personen gesucht. Hierfür gibt es auf dem „Funding & tender“-Portal eine Datenbank, in die Interessierte sich mit dem persönlichen Profile eintragen können. Es gibt immer wieder zu wenige geeigneten Personen aus Deutschland in der Datenbank. Insbesondere qualifizierte Frauen haben sehr gute Chancen eingesetzt zu werden. Erfahrungen zeigen, dass solche Einsätze vor allem die eigenen Kompetenzen verbessern, gute Anträge zu schreiben. Auch die Vernetzung mit anderen Begutachtenden und die Inspiration durch die vorgelegten Anträge werden als sehr positiv erachtet.
Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie hier.
Wichtige Informationsquellen
Das Teilnehmerportal
Das „Funding & tender“-Portal ist die offizielle, zentrale Webseite der EU für Informationen und zur Antragstellung zu allen Förderprogrammen der EU, u. a. auch zu Horizon Europe.
- alle Ausschreibungen sowie eventuelle Hintergrund-Dokumente
- alle Arbeitsprogramme
- Antragsvorlagen
- Antragsevaluierungsvordrucke
- eine Musterfördervereinbarung
- einen ausführlichen Online-Leitfaden, der durch den gesamten Antragsprozess führt
Zudem besteht hier die Möglichkeit, sich als Gutachter zur Evaluierung der Projektanträge zu registrieren (siehe oben).
Nationale / Internationale Informationstage
Informationstage (Infodays) bieten i. d. R. Informationen zu Ausschreibungen aus erster Hand sowie Rückfrage-Gelegenheiten. Auch können sie für die Suche nach Projektpartnern genutzt werden. Das gilt insbesondere für internationale Infodays.
Das Netzwerk der europäischen Raumfahrt-NKS, COSMOS4HE, organisiert regelmäßig Kontaktbörsen für die Projektpartnersuche im Zusammenhang mit den internationalen Informationstagen der Europäischen Kommission und der EUSPA. Diese sowie weitere Raumfahrtveranstaltungen sind auf der Internetseite von COSMOS4HE eingestellt und werden über deren Newsletter versendet. Ebenso gibt es auf der Website die Möglichkeit, sich für den Newsletter anzumelden.
Weitere Webseiten
Die Website der EUSPA ist eine gute Quelle für Informationen. U. a. werden hier regelmäßig Marktberichte, aber auch technische Berichte eingestellt.
Auf der Copernicus-Internetseite finden Antragstellende ebenso viele nützliche Hintergrundinformationen und Dokumente. U. a. findet sich hier der Copernicus Market Report.
Wer sehr spezifische Fragen zu den Teilnahmeregeln hat oder sich für Ausschreibungen in anderen Bereichen von Horizon Europe interessiert, findet unter www.horizont-europa.de stets aktuell die Kontaktdaten aller Nationalen Kontaktstellen in Deutschland.
Der Antrag
Die Antragsformulare auf dem Participant Portal geben die Struktur eines Horizon Europe-Antrags vor. Diese „Templates“ unterscheiden sich je nach Förderinstrument. Wir raten dringend davon ab, von diesem Format abzuweichen. Die EU-Kommission hat sehr konkrete Handreichungen erstellt, um z. B. zu erläutern welche Teile des Arbeitsprogramms wo in den Templates angesprochen werden sollen. Zudem wird dargestellt, welche Bewertungskriterien auf welche Antragsteile angewandt werden.
Wichtige Webinare zum Anschauen:
- How to prepare a successful proposal in Horizon Europe (1)
- How to prepare a successful proposal in Horizon Europe (2)
- Training for NCPs: Special webinar on Horizon Europe
- Key Impact Pathway, policy aspects, key principoes, policy & horizontal considerations in proposal writing
- Training on lump sum project funding
- Dissemination & Exploitation in Horizon Europe
- Exploitation, Dissemination, Communication and DMP at Horizon Europe Proposal Stage
- Gender Equality Plan
- Grant Agreement Preparation
Hier ist zudem zusammengestellt, welche konkreten Punkte aus den einzelnen Ausschreibungen unter welchen Kriterien in der Begutachtung betrachtet werden.
Beteiligungsregeln – kurze Übersicht
Die Grundregeln zur Teilnahme an Horizon Europe sind in den Beteiligungsregeln („Rules of Participation“) festgelegt. Diese haben als EU-Verordnung Rechtscharakter.
Wer kann am Forschungsrahmenprogramm teilnehmen?
Jede Rechtsperson ist teilnahmeberechtigt. Für Ausschreibungen gilt in der Regel, dass mindestens drei unabhängige Rechtspersonen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder dem Rahmenprogramm assoziierten Staaten ein Konsortium bilden müssen. Mindestens ein Konsortiumspartner muss dabei aus einem EU-Mitgliedstaat sein. Zusätzlich zur Mindestteilnahmebedingung ist es möglich, dass Rechtspersonen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) im Konsortium teilnehmen.
Es gibt hierzu Sonderregelungen, bei den z. B. die Teilnahme nur einer Rechtsperson möglich ist; dieses ist dann u. a. im Arbeitsprogramm festgelegt.
Wer kann Förderung erhalten?
In der Regel erhält jede Rechtsperson EU-Förderung, die in einem EU-Mitgliedstaat oder dem Rahmenprogramm assoziierten Staat ansässig ist. Zudem können Drittstaaten gefördert werden, die explizit im Arbeitsprogramm genannt werden oder wenn ihr Beitrag zum Projekt von wesentlicher Bedeutung ist und nicht durch eine Rechtsperson aus einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt werden kann.
Wie hoch sind die Förderquoten?
Förderquoten unterscheiden sich je nach Aktivität.
Forschungs- und Innovationsaktivitäten: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;
Innovationsaktivitäten: Bis zu 70 % (Ausnahme: 100% für gemeinnützige Einrichtungen);
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen: Bis zu 100 %.
Indirekte Kosten: 25 % Pauschale.