DLR richtet Geozone am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrzeuge in Cochstedt ein

Einrichtung einer "offenen" Geozone am Nationalen Erprobungszentrum für Unbemannte Luftfahrzeuge
Das definierte geographische Gebiet liegt im abgesperrten Bereich des Flughafens und im südlichen Bereich über unbewohntem Gebiet. Es beinhaltet Pufferzonen (gelb – contingency buffer, rot – ground risk buffer) von Flugbereich (grün) bis zum Rand der Geozone, um ein Verlassen der Grenzen auch in Notsituationen auszuschließen.

Mit der „Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Einrichtung eines geografischen Gebietes am Flughafen Magdeburg-Cochstedt vom 01. Juni bis 30. Juni 2024“ (NfL 2024-1-3136) veranlasst das BMDV die Einrichtung eines geographischen Gebietes, die das DLR am Standort des Nationalen Erprobungszentrums für Unbemannte Luftfahrzeuge in Cochstedt beantragt hat.

Diese sogenannte „Geozone“ wird den Betrieb von Drohnen in der „erweiterten offenen Kategorie“ ermöglichen. Die Geozone wird zunächst temporär um die Tage der „Offshore Drone Challenge“ im Juni 2024 eingerichtet. Während der Challenge werden sieben Hersteller von Cargo-Drohnen eine exemplarische Lasttransportmission fliegen. Die Technologieerprobung wird durch die Geozone maßgeblich erleichtert, da sie die allgemeine Erlaubnis für den Flug der Drohnen im Umfeld des Nationalen Erprobungszentrums für Unbemannte Luftfahrzeuge in Cochstedt gestattet.

Die Geozone wurde durch das DLR-Institut für Flugsystemtechnik beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beantragt. Hierzu wurden im Vorfeld die Randbedingungen für die Drohnenflüge durch die Abteilung für Unbemannte Luftfahrzeuge des Instituts für Flugsystemtechnik in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausgearbeitet. Drohnenbetreiber als Nutzer der Geozone müssen sich an diese Vorgaben halten, um auch für den Experimentalbetrieb höchste Sicherheitsanforderungen zu etablieren. Dafür dürfen Drohnen mit dieser allgemeinen Erlaubnis betrieben werden, die sonst den aufwendigen Prozess des SORA-Verfahrens (Specific Operations Risk Assessment) in der spezifischen Kategorie durchlaufen müssten. Hierzu zählt insbesondere eine Abflugmasse bis zu max. 800 Kilogramm und der Betrieb außerhalb der direkten Sicht des Betreibers (Beyond Visual Line Of Sight - BVLOS). Ein Teil der Sicherheitsanforderungen kann durch die Maßnahmen des Erprobungszentrums (beispielsweise Luftraumüberwachung) bereits sichergestellt werden, andere werden durch den Betreiber beim Betrieb der Drohnen sichergestellt. Den betrieblichen Randbedingungen liegt eine generalisierte Sicherheitsanalyse zugrunde, die in Analogie mit dem SORA-Verfahren erstellt wurde und darstellt, dass es sich um einen Drohnenbetrieb mit geringem Betriebsrisiko gegenüber Unbeteiligten handelt.

Die eingerichtete Geozone wird im Juni 2024 aktiv sein und maßgeblich die Erprobungsflüge im Rahmen der Offshore Drone Challenge ermöglichen. Darüber hinaus wird derzeit die Einrichtung einer permanenten Geozone am Nationalen Erprobungszentrum ausgearbeitet, die dann dauerhaft für Drohnenbetreiber zur Verfügung stehen soll. Hiermit wird ein Inkubator umgesetzt, der die schnelle Erprobung und Weiterentwicklung von Drohnen in einem Praxisbetrieb ermöglicht. Dies stellt einen wesentlichen Schritt für die Umsetzung eines regulatorischen Reallabors dar.

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