Laborordnung (Deutsch)
Laborordnung
Betreten des Reinraums ISO-Klasse 8
Der Reinraum wird durch die Personenschleuse betreten, welche durch eine Absperrung in einen Übergangs- und einen reinen Bereich unterteilt ist. Im Übergangsbereich ist das Tragen von Straßenkleidung erlaubt. Es ist jedoch vor Betreten der Personenschleuse darauf zu achten, das Schuhwerk von grobem Schmutz zu reinigen (Abtreter). Im Übergangsbereich werden in der Garderobe Jacken und Taschen abgelegt.
Bein Anziehen folgende Reihenfolge, beim Verlassen umgekehrte Reihenfolge.
- Kopfhaube (muss)
- Bart- oder Mundschutz (ab 3-Tage-Bart)
- Reinraummantel (muss) → im Spiegel checken, ob er ganz zu ist.
- Reinraumschuhe oder Schuhüberzieher (muss)
- Handschuhe (kann)
- ESD-Armband (kann)
- Durch die Personenschleuse betreten, welche durch eine Absperrung in einen Übergangs- und einen reinen Bereich unterteilt ist. Im Übergangsbereich ist das Tragen von Straßenkleidung erlaubt. Es ist darauf zu achten, das Schuhwerk von grobem Schmutz zu reinigen (Abtreter).
- Im Übergangsbereich werden in der Garderobe Jacken und Taschen abgelegt. Beim Anlegen der Reinraumkleidung ist auf die Reihenfolge zu achten, um die Verunreinigung von Reinraumkleidung zu minimieren.
Kleidung und persönliche Gegenstände
- Die Art der unter der Reinraumkleidung getragenen Kleidung wirkt sich auf die Verteilung von luftgetragenen Partikeln und Fasern aus.
- Persönliche Hauskleidung aus Naturfasern wie Wolle oder Baumwolle, die unter der Reinraumkleidung getragen wird, verbreitet Kontaminationen
- Persönliche Gegenstände sollten außerhalb des Reinraums in einem sicheren Bereich gelassen werden. Schmuck wie Ringe, Armbanduhren und Halsketten können Reinraumhandschuhe durchstechen oder aus Gesichtsmasken, Hauben oder Ärmeln heraushängen und sollten vermieden werden.
- Kosmetika, Talkumpuder, Haarspray, Nagellack oder ähnliche Materialien sind im Reinraum unerwünscht. Das von ihnen ausgehende Risiko für das Produkt oder den Prozess sollte abgeschätzt werden. Kosmetika können Teilchen erzeugen, die die Reinraumkleidung sowie den Reinraum und dort hergestellte Produkte kontaminieren. Ihre Anwendung kann daher untersagt sein.
Hygiene
- Vom Reinraumpersonal wird gründliche Körperpflege erwartet. Die Mitarbeiter sollten Haarschuppenbildung unter Kontrolle halten und nach dem Waschen und Duschen bei Bedarf eine eigens formulierte Hautlotion anstelle von Hautölen verwenden.
- Die Mitarbeiter sollten bei Arbeitsantritt über Probleme, die die Kontamination im Reinraum erhöhen könnten, Bericht erstatten. Zu solchen Problemen zählen beispielsweise: schuppige Haut, Dermatitis, Sonnenbrand oder starke Haarschuppenbildung; Erkältung, Grippe oder chronischer Husten; allergische Reaktionen, die zu Niesen, Jucken oder Kratzen führen; bei Bioreinräumen eine hohe mikrobielle Belastung durch Personen.
- Je nach Schwere der Bedingungen im Hinblick auf den Prozess oder das hergestellte Produkt kann es erforderlich sein, solche Mitarbeiter so lange an Arbeitsplätze außerhalb des Reinraums zu versetzen, bis diese Bedingungen nicht mehr gegeben sind. In bestimmten Reinräumen kann es erforderlich sein, die Mitarbeiter für einen definierten Zeitraum vor Betreten des Reinraums auf das Rauchen verzichten.
Disziplin und Verhalten
- Keine Speisen und Getränke im Reinraum zulässig.
- Generelles Rauchverbot im Reinraum
- Raucher dürfen mind. 30 min. (TBC) vor Betreten des Reinraums nicht geraucht haben.
- Absperrung der Arbeitsbereiche dürfen nur von autorisiertem Personal betreten werden.
- Nicht rennen
- Türen sollten nicht rasch geöffnet und geschlossen werden und auch nicht offen bleiben
- Bei Arbeiten, die zur Erzeugung von Mikropartikeln führen (z.B. Löten, Schleifen, Bohren, etc.) ist eine Absauganlage zu verwenden.
- Saubere Arbeitsflächen, keine Sachen herumliegen lassen
- Schrankoberflächen müssen freigehalten werden
- Die von den Projekten abgetrennten Bereichen müssen 2mal / Woche auf dem Boden gereinigt werden
- Verkehrswege, insbesondere Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden.
- Das Reinraumpersonal sollte keine Materialien gegen den Körper halten, da hierdurch Kontaminationen übertragen werden können
- Das Reinraumpersonal sollte so wenig sprechen wie möglich, solange es in der Nähe des Produkts arbeitet
- Das Reinraumpersonal sollte nichts über das Produkt schleifen lassen
- Naseputzen sollte außerhalb des Reinraums erfolgen. Handschuhe sollten danach stets gewechselt werden.
- Während des Aufenthalts im Reinraum sollte das Reinraumpersonal auch davon absehen, Bereiche der Haut zu berühren, zu kratzen oder abzuwischen. Andernfalls kann es erforderlich sein, in den Umkleidebereich zurückzukehren, um frische Handschuhe anzulegen.
- Reinraum-Wischtücher sollten nach Vorschrift benutzt und dann in den entsprechenden Abfallbehälter entsorgt werden.
- Der Raum soll übersichtlich und ordentlich gehalten werden
- In einem Reinraum gelagerte oder stehen gelassene Produkte sollten vor Kontaminationen geschützt und in einem identifizierbaren geschlossenen Spind, Behälter oder turbulenzarmen Schrank aufbewahrt werden oder mit einer Folie abgedeckt werden.
- Leicht entzündliche Stoffe dürfen nach dem Abschluss der Arbeiten nicht in offenen Behältnissen hinterlassen werden
- Bei von den Teams verursachten Beschädigungen von Wand, Böden, Türen, Schränke, Werkzeugen und Messequipment, die zur IHalle gehören, ist eine sofortige Meldung über die Teamsite zu machen
- Wenn Gäste hereingenommen werden, müssen diese über die Verhaltensregeln instruiert werden
Einbringen von Material in Reinraum
- Die Vorschleuse ist in Straßenkleidung zu betreten
- Die äußere Schutzabdeckung sollte, zuerst oben, dann an den Seiten, abgesaugt werden.
- Der innere Teil der Verpackung ist dann auf den großen Tisch zu legen vorbei dann Schritt 2 dort für die innere Verpackung wiederholt wird
- Die innere Verpackung sollte mit einem geeigneten Reinigungsmittel abgewischt werden, dabei sind Handschuhe zu tragen.
- Sollte der innere Teil nicht aus einem Reinraum kommen, muss auch auf dem Tisch die innere Verpackung geöffnet werden, und abgesaugt und abwischt werden
- Das Material wird dann über die Tür an die Materialschleuse gereicht.
- Der Mitarbeiter nimmt dann in Reinraumkleidung das Material in der Materialschleuse an
- Dort wird das Material auf den Reinigungstisch gelegt und mind. mit Isopropanol abgewischt.
- Ggf. müssen die Material im Ultraschallbad (Schrauben) oder im Ofen sterilisiert werden.
- Alle Transporteinrichtungen und Handhabungsgeräte sollten ebenfalls nach den o.g. beschriebenen Prozeduren gereinigt werden.
Abfallminderung und –Entsorgung
Die Entsorgung von Wischtüchern, kleineren Folien und anderen kleineren Materialien erfolgt über die am Arbeitsplatz vorhandenen Mülleimern. Größere Verpackungen müssen über den grauen Containern in der Vorschleuse entfernt werden.
Verlassen des Reinraums ISO-Klasse 8
Der Reinraum wird durch die Personenschleuse verlassen, wobei sich die jeweilige Person vom reinen Bereich in den Übergangsbereich begibt und dort die Garderobe zum Umkleiden benutzt. Der Reinraummantel wird auf einem Bügel an den Garderobeständer gehangen. Ist der Mantel sichtbar schmutzig, wird er im Schmutzwäschebehälter abgelegt. Die Schuhüberzieher werden zusammen in das Fach abgelegt. Falls die Schuhüberzieher verschmutzt sind, werden sie in den Schmutzwäschebehälter gelegt. Die Kopfhaube, Handschuhe und Mundschutz werden im Abfallbehälter entsorgt.
Besondere Hinweise:
Nutzung des Hallenkrans
Für die Nutzung des Hallenkrans muss ein Kranführerschein bei der Laborleitung vorgezeigt werden. Ebenfalls muss dabei auch ein Arbeitsauftrag vom Institutsleiter vorliegen. Bei der Nutzung des Hallenkrans sind sowohl auf die Regeln des Kranführens zu achten und PSA ist zu tragen. Ebenfalls ist zu kontrollieren, dass der Kranhacken frei von Verunreinigungen ist.
Schutzhelm
Mitarbeiter (MA) haben einen Schutzhelm zu tragen, wenn Lasten über Kopf bewegt werden und Objekte durch herabfallen oder durch Bewegung den Kopf verletzen können. Es ist ein Bereich zu markieren (oder abzusperren?) in dem die Kranarbeiten durchgeführt werden. Alle MA innerhalb dieses Bereiches haben Schutzhelm und Sicherheitsschuhe zu tragen! Bei Außenstehenden kann davon abgesehen werden.
Sicherheitsschuhe
Bei allen Kranarbeiten im markierten Bereich sind Sicherheitsschuhe zu tragen.
Sicherheitshandschuhe
Ist der MA als Anschläger tätig oder stellt Lastaufnahmemittel bereit oder geht er mit scharfkantigen Gütern oder mit gefährlichen Gütern/ Gefahrstoffen um, muss er hierbei Schutzhandschuhe tragen.
Transport über Personen
Der Transport von Objekten über Personen ist bei formschlüssiger Lastaufnahme (Kranhaken + Anschlagseil) nicht grundsätzlich verboten, sollte aber vermieden werden. Arbeiten unter einer am Kran hängenden Last sind strengstens verboten!
Beschädigungen
Störungen an den haustechnischen Einrichtungen (Lüftung, Heizung, Elektroinstallationen, Wasser und Abwasser) sind unverzüglich der Haustechnik und dem Laborverantwortlichen zu melden.
Elektrische Geräte: Vor jeder Benutzung sind elektrische Geräte durch Inaugenscheinnahme auf äußere Beschädigungen zu prüfen. Defekte oder beschädigte Geräte dürfen nicht mehr verwendet werden und sind dem Laborverantwortlichen zu melden. Die Prüfintervalle nach BGV A3 sind einzuhalten. Reparaturen dürfen nur von elektrotechnischen Fachleuten vorgenommen werden.
Die Nutzer des Labors haben Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen und gefahrbergende Zustände im Labor unverzüglich zu beseitigen. Gehört dies nicht zu ihrem Aufgabenbereich oder verfügen sie nicht über die notwendige Sachkenntnis, haben sie die Mängel dem Laborverantwortlichen zu melden.
Zugangsregelung
Die Reinräume sind während der regulären Arbeitszeiten von montags bis freitags in der Zeit von 6 Uhr bis 21 Uhr zugänglich (entsprechend der Hausordnung des Instituts). Mitarbeiter können auch außerhalb dieser Zeiten arbeiten, wenn dies rechtzeitig beantragt (formlos per eMail) und vom Laborverantwortlichen gebilligt wird.
Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:
- Zu den Reinräumen haben nur Personen Zutritt, die eine Sicherheitsunterweisung erhalten, verstanden und unterschrieben haben oder sich in ständiger Begleitung der Laborleitung oder einer sachkundigen Person befinden. Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.
- Alleinarbeit im Reinraum ist nur bei Routinearbeiten oder bei solchen Tätigkeiten erlaubt, die keine besondere Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen. Hierzu gehören beispielsweise der Auf- und Umbau von Experimentaufbauten, QA Inspektionen, sowie die Vor- und Nachbereitung von Experimentreihen und Tests, wenn dabei keine schweren Teile bewegt oder Gefahrstoffe gehandhabt werden. Vor Beginn der Tätigkeiten hat der Mitarbeiter einem Kollegen im Bürotrakt (z.B. AIV Manager) über die beabsichtigte Alleinarbeit zu informieren und sich stündlich bei diesem zu melden. Ist dies nicht möglich, ist die Wache entsprechend nach gleichem Muster zu informieren.
- Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie bei der Durchführung von Versuchen, bei denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, muss mindestens ein sachkundiger Mitarbeiter in Rufweite anwesend sein, damit im Gefahrfall jederzeit Hilfe geleistet bzw. herbeigeholt werden kann.
- Studentische Hilfskräfte, Praktikanten und Diplomanden dürfen im Labor nur unter Anleitung eines sachkundigen Mitarbeiters und nach einer (von Ihnen gegengezeichneten) Sicherheitsunterweisung durch den Laborverantwortlichen arbeiten.
- Laborfremde Personen dürfen sich im Labor nur in Begleitung des Laborverantwortlichen oder eines Sachkundigen für dieses Labor aufhalten.
- Reinigungskräfte dürfen nur tätig werden, wenn Sie durch den Laborverantwortlichen eingewiesen und auf die Gefahren im Labor und die Besonderheit des Reinraums hingewiesen worden sind. Die Unterweisung ist einmal jährlich und bei Personalwechsel vor Arbeitsantritt zu wiederholen.
- Bei allen Tätigkeiten, die durch Handwerker im Labor ausgeführt werden, haben die Mitarbeiter des Labors die Arbeitsstelle großräumig von Gefahrstoffen freizuräumen, sodass keinerlei Gefährdungen entstehen können und um die Anlagen gegen evtl. Beschädigungen zu schützen. Die Handwerker sind über die möglichen Gefahren zu unterrichten und in ausreichendem Umfang zu beaufsichtigen.