LuFo Klima VII-1

Neuer Förderaufruf gestartet

Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima VII, 1. Aufruf: Skizzen einreichen

Zentrales Ziel des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms, LuFo Klima VII, ist die signifikante Reduzierung von Klimawirkungen der Luftfahrt durch luftfahrtinduzierte Treibhausgase und Nicht-CO2-Effekte.

Eine Skizzeneinreichung ist bis zum 26.06.2024 um 12:00 möglich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt die Förderung von Vorhaben zur Luftfahrtforschung (LuFo Klima VII-1) auf der Grundlage der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des dritten Aufrufes zum siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo Klima VII) durchzuführen.

Die Bedingungen der ersten Ausschreibung des siebten Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo Klima VII-1) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind in den Bekanntmachungen
beschrieben. Darin wird ausführlich erklärt, welche Themen gefördert werden, wie die Förderung erfolgt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Im Zuge der Programmaufrufe werden jeweils zwei Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachung "Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1)" richtet sich inhaltlich an Projekte, die aus dem Kapitel 0901 Titel 683 31 des Bundeshaushaltsplans gefördert werden können. (BAnz AT 19.04.2024 B1)

Projekte, die der Zweckbestimmung des Kapitels 6092 Titel 683 05 zuzuordnen sind, werden in der Förderbekanntmachung „Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen “ adressiert. (BAnz AT 19.04.2024 B2)

Nachfolgend fassen wir Ihnen wesentliche Information der Bekanntmachungen zusammen. Es ist als Hilfestellung für Interessenten gedacht. Verbindlich ist allein die Bekanntmachungen vom 19.04.2024 im Bundanzeiger (BAnz AT 19.04.2024 B1 und BAnz AT 19.04.2024 B2www.bundesanzeiger.de. 

Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung dieser Fördermittel und zeigen Ihnen anbei die notwendigen Prozessschritte und -unterlagen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsprojekte im Gesamtsystem Luftfahrzeug.

Die Ausrichtung der Schwerpunkte von LuFo Klima VII-1 basieren auf drei Säulen:

  • Alternative klimaneutrale Antriebstechnologien (energieträgeroffen),
  • Reduktion des Energiebedarfs sowie
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz, Senkung des ökologischen Fußabdrucks und Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz.

Die erste Säule wird im Programmaufruf LuFo VII-1 KTF und die Säulen zwei und drei werden aus dem Programmaufruf LuFo VII-1 adressiert.

Wie kann ich meine Themen bei der Skizzeneinreichung einordnen?

Die Projekte sind sowohl einer Programmlinie als auch einer Fachdisziplin zuzuordnen.

Für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Klima – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1) ist die Einordnung folgende Fachdisziplinen und Programmlinien möglich:

LuFo Klima VII-1
Credit:

DLR Projektträger Luftfahrtforschung

Für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms VII – Erster Programmaufruf (LuFo Klima VII-1 KTF) – Klimaneutrales Fliegen ist die Einordnung folgende Fachdisziplinen und Programmlinien möglich:

LuFo Klima VII-1
Credit:

DLR Projektträger Luftfahrtforschung

Wer darf einreichen?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, inklusive KMU und Start-Ups
  • Wissenschaftliche Einrichtungen
  • Großforschungseinrichtungen

Weitere Informationen zu dem Vorraussetzungen für eine Teilnahme am Luftfahrtforschungsprogramm entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen.

Welche Art der Förderung findet statt?

Die Projektförderung nach dieser Förderbekanntmachungen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Wie erhalte ich Zugang zu der Förderung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Das Verfahren beginnt mit der Skizzeneinreichung in der Skizzenphase und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWK. Projektskizzen und Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum
26. Juni 2024 um 12:00 Uhr Projektskizzen elektronisch über easy-Online einzureichen. Nach dieser Frist eingehende Projektskizzen können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Bei Verbundvorhaben sind die Projektskizzen aller Partner durch den Verbundführer elektronisch einzureichen.

Abweichend hierzu können Projektskizzen für mit anderen europäischen und internationalen Forschungsprogrammen abgestimmten und vorselektierten Kooperationsprojekten jederzeit über easy-Online eingereicht werden.

Diese Projektskizze wird anschließend anhand von definierten Kriterien begutachtet und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden förderwürdige Projekte in der ersten Stufe ausgewählt und die betreffenden Skizzeneinreicher werden zur schriftlichen und förmlichen Antragstellung (Einreichung eines Projektantrages) aufgefordert. Aus der positiven Bewertung einer Projektskizze kann jedoch noch kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die zur Antragstellung aufgeforderten Skizzeneinreicher können einen Projektantrag über ein elektronisches Bewertungstool stellen.

Die Frist zur Einreichung von Projektanträgen endet am 15.01.2025 um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).

Welche Dokumente benötige ich und wo kann ich die Unterlagen einreichen?

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Skizzeneinreichung:

LuFo_VII-1_Handbuch zur Skizzeneinreichung

LuFo_VII-1_Formblatt_SMARTe Ziele

LuFo_VII-1_Ressourcenplan_Skizze

LuFo VII-1 Eingabeformular Klimabewertung

Zur Information:

Die Bekanntmachungen haben wir Ihnen hier abgelegt:

BAnz AT 19.04.2024 B1

BAnz AT 19.04.2024 B2

Folgendermaßen ist in LuFo VII-1 der Begutachtungsprozess definiert:

LuFo VII-1 Begutachtungsprozess

LuFo VII-1 Gutachtererklärung

Link zur Einreichung der Unterlagen in Easy Online

Über folgenden Link können Sie Ihre Skizzenunterlagen für LuFo Klima einreichen:

Easy-Online Zugang für LuFo Klima VII-1

Easy-Online Zugang für LuFo Klima VII-1 KTF

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An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?

Wir freuen uns darauf, Sie rund um das Thema „Luftfahrtforschungsprogramm LuFo Klima VII, 1. Aufruf“ zu unterstützen.

Übersicht häufiger Fragen

Auf unserer Website www.lufo-info-day.de haben wir Ihnen alle wesentlichen Informationen zu unserer Informationsveranstaltung am 16.06.2024 zusammengestellt.

Dort finden Sie neben Informationen aus den Präsentationen auch die Fragen und Antworten aus den Diskussionen in der Veranstaltung.

Ihr Kontakt zu uns

Für allgemeine Fragen zum Luftfahrtforschungsprogramm können Sie sich gerne an Kontakt-PT-LF@dlr.de wenden. Unsere Experten werden Sie dann entsprechend dem Themengebiet Ihrer Anfrage zurückrufen.

Weiterhin können Sie gerne mit folgenden Ansprechpersonen direkt in Kontakt treten:

Kontaktpersonen für fachliche Themen

Dr. Thomas Kuhn

Abteilungsleiter Digitalisierte und effiziente Fertigungstechnologien im Luftfahrtforschungsprogramm
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-250

Adrian Klassen

Abteilungsleiter Umweltfreundliche Antriebstechnologien im Luftfahrtforschungsprogramm
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-173

Dr. Thomas Soodt

Abteilungsleiter Gesamtsystemtechnologien im Luftfahrtforschungsprogramm
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-664

Ansprechpartner in der Administration

Stefan Düsterhöft

Stellvertretender Leiter PT-LF und Abteilungsleiter Förderadministration und Zentrale Aufgaben
Projektträger Luftfahrtforschung
Tel: +49 228 447-671