Newsletter 37/2014
Auch unter Horizon 2020 führt der Europäische Forschungsrat (ERC) die bereits aus dem siebten Forschungsrahmenprogramm bekannten Förderlinien weiter. Der „Starting Grant“ richtet sich an Nachwuchswissenschaftler ab zwei bis zu sieben Jahre nach der Promotion. Ziel ist u. a. der Aufbau eines unabhängigen, exzellenten Forschungsteams. Die Förderhöhe beträgt maximal 1,5 Mio. € für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Bewerbungsfrist ist der 3. Februar 2015. Der “Consolidator Grant” ist für Nachwuchswissenschaftler, deren Promotion zwischen 7 und 12 Jahren zurückliegt. Gefördert wird Pionierforschung in allen wissenschaftlichen Fachgebieten. Der Förderbetrag beläuft sich auf 2 Mio. € über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren. Bewerbungen können bis zum 12. März 2015 eingereicht werden. Der „Proof of Concept“ richtet sich an Wissenschaftler, die bereits vom ERC gefördert werden und ein Forschungsergebnis aus ihrem laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekt vorkommerziell verwerten möchten. Zur Überprüfung des Marktpotenzials stellt das ERC 150.000 € für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten zur Verfügung. Bewerbungsfristen sind der 5. Februar 2015 und der 28. Mai 2015. Alle ERC-Ausschreibungen finden Sie auf dem Teilnehmerportal zu Horizon 2020.