Das LIFE-Programm ist das europäische Förderinstrument für Umweltbelange. In der Verordnung zum Programm sind die jeweiligen Prioritäten festgelegt, die gefördert werden. Diese umfassen u. a. Wasser, Ressourceneffizienz – einschließlich Boden und Wälder –, Umwelt und Gesundheit, Luftqualität und Emissionen, Natur sowie Biodiversität. Jedoch ist auch die Finanzierung für Projekte mit hoher Qualität in anderen Bereichen möglich. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Projektkosten. Sie betragen in der Regel 50 %. Die Bewerbung für das LIFE-Programm erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Einreichungsfristen für Projektanträge sind, abhängig von der Projektart, zwischen dem 15. September 2014 und dem 29. Oktober 2014. Die beratenden nationalen Kontaktstellen. sowie Details zur Ausschreibung sind auf der Internetseite des LIFE-Prgramms veröffentlicht.