Leiter Entwicklungsbetrieb: Burkard Wigger (komm.)
Das DLR betreibt als einzige europäische Großforschungseinrichtung eine Flotte von Luftfahrzeugen, die in der Luftfahrtforschung oder als "fliegende Labore" eingesetzt werden. Die vielfältigen wissenschaftlichen Arbeiten machen oft Umbauten an den Luftfahrzeugen notwendig.
Damit diese Umbauten mit der notwendigen Flexibilität durchgeführt werden können, ist das DLR ein vom Luftfahrt-Bundesamt und der EASA anerkannter Entwicklungsbetrieb. Diese Anerkennung berechtigt das DLR, Modifikationen für die eigenen Luftfahrzeuge zu entwickeln und die zum Nachweis der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit gesetzlich vorgeschriebenen Musterprüfungen selbst durchzuführen und zu bescheinigen.
Auf diese Weise ist es Nutzern aus DLR Forschungsinstituten, externen Forschungseinrichtungen sowie Industrie und Behörden möglich, eine Vielzahl wissenschaftlicher Experimente aus den unterschiedlichsten Disziplinen durchzuführen. Für flugwissenschaftliche Untersuchungen stehen neben einem Airbus A320 insbesondere der "Fliegende Hubschrauber Simulator" FHS zur Verfügung. Dieser Hubschrauber ist eine modifizierte EC 135 mit "Fly by Light"-Steuerung.
Der zweite Schwerpunkt neben der luftfahrttechnischen Forschung ist die Nutzung der Flugzeuge als fliegende Labore. Hier reicht das Einsatzspektrum von der Atmosphärenforschung über die Erdbeobachtung bis hin zur Verkehrsforschung. Hierfür stehen u. a. eine Cessna Caravan und zwei Do 228 Turboprops, ein Jet vom Typ Falcon F20 und eine Gulfstream G 550 zur Verfügung.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben arbeiten neben den Mitarbeitern des sogenannten Kern-Entwicklungsbetriebs ca. einhundert hoch qualifizierte Entwicklungs- und Musterprüfingenieure der unterschiedlichsten Fachrichtungen aus den verschiedenen Instituten und Einrichtungen des DLR für den Entwicklungsbetrieb. Die Koordinierung und Überprüfung des gesamten Zulassungsprozesses übernimmt die Musterprüfleitstelle, die mit der Erteilung der Zulassung auch hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die Qualität der Entwicklungs- und Zulassungstätigkeiten wird durch ein vom Luftfahrt-Bundesamt überwachtes Entwicklungssicherungssystem gewährleistet.